|
Das kleine Städtchen Meienberg hatte neben dem
Marktrecht noch andere Vorrechte, die eifersüchtig gehütet
wurden. So durften die Meienberger Stadtbürger für das ganze
Habsburger Amt einen Amtsmuni halten. Das dunkelbraune Prachtstier
hatte freies Weiderecht in den Nachbargemeinden Auw, Alikon, Aettenschwil,
Fenkrieden, Abtwil und Sins. Der Muni konnte sich frei bewegen. Niemand
durfte ihn mit Geissel oder Stock vertreiben, selbst wenn das Vieh
im Hausgarten Unheil anrichtete. |
|
 |
Den Dorfleuten von Abtwil war der Meienberger Amtsmuni
schon längst verhasst. In aller Heimlichkeit beschlossen sie, das Tier
zu beseitigen. Und so lag eines schönen Morgens der mächtige Stier
leblos am Waldweg im Grossmoos. Er war durch Hacken, Messer und Beile furchtbar
zugerichtet worden. Bald aber munkelte man, dass es am Weg zum Kreuzhügel
und zum Tötschenwäldchen gar nicht mehr geheuer sei. Die Übeltäter
am Amtsmuni müssten dort nach einem unverhofften Tod des Nachts umgehen.
Es gab Wanderer, die erzählen, sie hätten einen eigenartigen Umzug
gesehen: Voraus schreite ein Mädchen, das mit Salz den Muni lockte,
und hinter dem Tier folgten zwölf Abtwiler Bauern mit blutigen Mordgeräten.
Alle sangen in einem höllischen Chor das Mordlied:“ Juchhe! Muni
- Hung! D’Ohre ab - d’Auge us und es Loch im Buuch!“
Nach Jahren verschwand der Zug, und nur noch uralte Leute wissen um den
nächtlichen Spuk.
(Quelle: Menschen, Geister, Fabeltiere; Aargauer Sagen; Lehrmittelverlag
Kt. AG) |