Am 30. Januar 1811 erhielt die Gemeinde Schöftland vom Kleinen
Rat des Kantons Aargau das Marktrecht. Die traditionellen Waren-
und Viehmärkte mit ca. 240 Ständen auf der Dorfstrasse
erfreuen sich noch heute der Beliebtheit der ganzen Region. Sie
finden jedes Jahr jeweils am 1. Mai und am letzten Samstag im Oktober
statt.
Das Marktrecht war im Mittelalter etwas, das ursprünglich nur
von den römisch-deutschen Königen, Kaisern und später
auch von anderen Landesherren verliehen werden durfte. Während
zuerst fast nur die aargauischen Städte in den Genuss dieses
besonderen Rechtes kamen, wurde es seit dem 17. Jahrhundert üblich,
dass auch grössere Landorte wie Schöftland Wochen- und
Jahrmärkte abhalten konnten. Lange noch achteten die eidgenössischen
Orte jedoch eifersüchtig darauf, dass den städtischen
Märkten durch die neuen Märkte auf dem Land (meistens
Viehmärkte) keine Konkurrenz entstanden. Die Zahl der ländlichen
Marktverleihungen blieb deshalb bis zum 18. Jahrhundert gering.
|