© Bundesamt für Landestopographie 2002 (JD022354)
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Am 30. Januar 1811 erhielt die Gemeinde Schöftland vom Kleinen Rat des Kantons Aargau das Marktrecht. Die traditionellen Waren- und Viehmärkte mit ca. 240 Ständen auf der Dorfstrasse erfreuen sich noch heute der Beliebtheit der ganzen Region. Sie finden jedes Jahr jeweils am 1. Mai und am letzten Samstag im Oktober statt.
Das Marktrecht war im Mittelalter etwas, das ursprünglich nur von den römisch-deutschen Königen, Kaisern und später auch von anderen Landesherren verliehen werden durfte. Während zuerst fast nur die aargauischen Städte in den Genuss dieses besonderen Rechtes kamen, wurde es seit dem 17. Jahrhundert üblich, dass auch grössere Landorte wie Schöftland Wochen- und Jahrmärkte abhalten konnten. Lange noch achteten die eidgenössischen Orte jedoch eifersüchtig darauf, dass den städtischen Märkten durch die neuen Märkte auf dem Land (meistens Viehmärkte) keine Konkurrenz entstanden. Die Zahl der ländlichen Marktverleihungen blieb deshalb bis zum 18. Jahrhundert gering.